Betretbare Räume

Betretbare Räume unter dem Aufzugsschacht

Frei zugängliche Räume unter einem Aufzugsschacht werden als „betretbare Räume“ bezeichnet.

Die Unterfahrt muss bei dieser Ausführung besondere statische Anforderungen erfüllen.

Damit der Aufzug und das Gegengewicht die Unterfahrt nicht durchstoßen können, müssen u.a. eine Fangvorrichtung am Gegengewicht vorgesehen werden.

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