Fernüberwachung

Ziele der Fernüberwachung bei Aufzügen

Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss die Sicherheit der Anlage in regelmäßigen Abständen von einer befähigten und eingewiesenen Person -dem Aufzugswärter- z. B. wöchentlich prüfen zu lassen.

Einige Aufzugshersteller bieten alternativ an, die Prüfung elektronisch durch Zusatzmodule durchzuführen.
Störungen werden dann über das Telefonnetz an die 24 Stunden besetzte Zentrale geleitet.

Vorteil: Durch die frühzeitige Information an den Hersteller werden Stillstandszeiten reduziert.

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