Schachtzugang ins Freie

um Aufzug ins Freie

Die Erschließung eines Gebäudes kann einen Aufzugszugang ins Freie erfordern.

Aufzugstüren (automatische Schiebetüren) sind aufgrund Konstruktion, Vorschriften und Bewegungsablauf nicht wärmeisoliert und nicht dicht. Über die Spalte dringt Außenluft und Feuchtigkeit (Regen, Schleppwasser, Schnee) in den Schacht, wodurch Schwitzwasserbildung und Korrosion entstehen kann. Im Winter besteht Gefahr von Vereisung der Türschwellen, was Störungen erzeugen kann.

Aufzugstüren ins Freie bieten eine Schwachstelle hinsichtlich Gebäudesicherheit. Ohne besonderen Vorkehrungen für das Verschließen der Schachttür kann diese leicht geöffnet und in das Gebäude eingedrungen werden.

Abhilfe bieten geeignete Vorräume mit Wärmeschutztüren.

Vordächer halten zwar Regen fern, helfen aber nur bedingt gegen Schlagregen und Flugschnee. Eine unmittelbar vor der Schachttür eingebaute, dichte Zugangstür kann eine platzsparende Lösung darstellen und das Ansaugen von kalter Außenluft (Vergl. Wärmeschutzverordnung) sowie Schlagregen und Schnee vermeiden.

Um zu verhindern, dass zwischen der Aufzugstür und der vorgesetzten Tür eine Gefahr entsteht, sind bestimmte Bedingungen einzuhalten:

  • Spaltbreite im Zwischenraum < 10 cm. Zur Sicherstellung, dass keine Personen eingesperrt werden können.
  • Überwachung eines Zwischenraumes, in dem sich Personen aufhalten könnten (z.B. durch Lichtschranke). Ist diese Lichtschranke unterbrochen, schließt die Aufzugstür nicht.
  • Bei einem Vorraum muss sichergestellt sein, dass der Aufzug wieder gerufen werden kann bzw. die Außentür von innen jederzeit zu öffnen ist.

Bedien- und Anzeigeelemente befinden sich innerhalb der Zugangstür und können in nicht spritzwassergeschützter Ausführung hergestellt werden.

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