Unterwiesene Person für die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle

Aufgaben und Verantwortung (bisherige Bezeichnung „Aufzugswärter“ bzw. die „Befähigte Person“)

Plichten des Arbeitgebers bzw. der unterwiesenen Person

In der TRBS 3121 Ausgabe Oktober 2018 – GMBI 2018 S. 942 [Nr. 49] sind im Punkt 3.1 – Absatz (4) die Aufgaben und die Verantwortung einer unterwiesenen Person genannt.

Der Arbeitgeber im Sinne der TRBS hat die Verantwortung, in regelmäßigen Abständen die Aufzugsanlage einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle zu unterziehen.

Der Zeitabstand richtet sich nach der Art und Umfang der Verwendung der Aufzugsanlage.

Zur Durchführung dieser Aufgabe kann der Arbeitgeber/Betreiber der Aufzugsanlage auch weitere volljährige Personen benennen und unterweisen lassen.
Die Unterweisung und die Erlangung der Sachkunde kann durch die Zugelassene Überwachungs-stelle (ZÜS) oder durch Schmitt + Sohn Aufzüge erfolgen.

Diese müssen weiterhin laufend gemäß der Bertriebssicherheitsverordnung unterwiesen werden.


Aufgaben der unterwiesenen Person

  1. Die unterwiesene Person muss die Aufzugsanlage beaufsichtigen.
  2. Durchführung der regelmäßigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle gemäß dem Punkt 3.1 Absatz (4) der TRBS.
    Es wird empfohlen das Ergebnis zu dokumentieren.
  3. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  4. Können durch Mängel Personen gefährdet werden, muss die Aufzugsanlage außer Betrieb gesetzt werden und die Gefahrenstelle gesichert werden.

Die Notbefreiung (Punkt 3.4 der TRBS) gehört nicht mehr automatisch zu den Aufgaben einer unterwiesenen Person, da seit 2021 immer eine aktive Zwei-Wege-Kommunikationseinheit („Notrufsystem“) zu einer ständig besetzten Stelle vorhanden sein muss.
Daher muss diese Person auch nicht ständig verfügbar sein, solange der Aufzug im Betrieb ist, sofern der Punkt 3.4.3 – Absatz (1) und (2) der TRBS 3121 erfüllt ist.  
Ansonsten gilt der Punkt 3.4.1 – Absatz (1).


S+ Serviceverträge und Optionen

Optional können diese Aufgaben einer physischen Begehung in Verbindung mit einer Systemwartung und oder Vollunterhaltung vereinbart werden.

Bei Verwendung eines Ferndiagnosesystems (S+ NEXSD® AWM) können die Kontrollen vollständig durch das System übernommen werden.
Auch hier bieten wir Ihnen diese Option in Verbindung mit einem C2000 Fernnotrufvertrag an.

 

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